- Seenotrettungsdienst
- See|not|ret|tungs|dienst, der:Institution zur Hilfeleistung bei Seenot.
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Seenot|rettungsdienst,Einrichtung zur Suche und Rettung von Schiffbrüchigen und in Seenot geratenen Personen und Schiffen. Dazu werden Rettungsstationen im Küstenbereich unterhalten und mit Seenotrettungsbooten beziehungsweise -kreuzern (zum Teil mit »Tochterboot«) und vom Strand aus einsetzbaren Rettungsmitteln ausgestattet. Die Einrichtung von Seenotrettungsdiensten ist durch den internationalen Schiffssicherheitsvertrag geregelt. Träger sind staatliche oder private gemeinnützige Gesellschaften, häufig in Zusammenarbeit mit den nationalen Seestreitkräften. In Deutschland wird die Aufgabe des Seenotrettungsdienstes von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) sowie der Seenotrettungsstaffel der Marineflieger im Rahmen des SAR-Dienstes wahrgenommen.* * *
See|not|ret|tungs|dienst, der: Rettungsdienst bei Seenot.
Universal-Lexikon. 2012.